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Allgemeine Geschäftsbedingungen  

I. Geltungsbereich

 

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ergänzend zu den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen für sämtliche Mediations- und Beratungsdienstleistungen, einschließlich Workshops, Seminare und Ausbildungen, oder sonstige Leistungen („Leistungen“) der Mediatorin Evelin Kammerer e.U. Mit der Beauftragung der Mediatorin Evelin Kammerer durch Kund:innen gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kund:innen wird hiermit widersprochen. Solche abweichenden Bedingungen werden nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Soweit die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit den Kund:innen von diesen AGB abweichen, gehen die individuell vereinbarten Bedingungen vor. 

2. Kund:innen können diese AGB unter www.diemediatorin.eu/agb abrufen und ausdrucken oder durch eine E-Mail an evelin.kammerer@diemediatorin.eu in schriftlicher Form anfordern.  

3. Die Mediatorin Evelin Kammerer kann die AGB jederzeit ändern. Allfällige Änderungen teilt die Mediatorin Evelin Kammerer den Kund:innen schriftlich oder elektronisch mit. Die neuen AGB gelten als genehmigt, wenn Kund:innen innert 30 Tagen nicht schriftlich widersprechen.   

II. Beauftragung, Leistungen 

1. Der Auftrag sowie die Vergütung werden durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Mediatorin Evelin Kammerer und den Kund:innen festgelegt. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung durch beide Parteien zustande.

2. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Die Kund:innen entscheiden in alleiniger Verantwortung über Umsetzung, Zeitpunkt, Art und Umfang der von der Mediatorin Evelin Kammerer empfohlenen oder mit diesen abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Mediatorin Evelin Kammerer solche Maßnahmen in Abstimmung mit den Kund:innen begleitet.  

3. Im Falle der Erkrankung oder sonstigen von der Mediatorin Evelin Kammerer nicht zu vertretenden Verhinderung werden in der Regel die Termine zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.    

III. Pflichten von Kund:innen 

1. Die Kund:innen verpflichten sich, die Tätigkeit der Mediatorin Evelin Kammerer zu unterstützen. Insbesondere schaffen die Kund:innen unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich ihrer Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind und stellt die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, inhaltlich zutreffend und zeitgerecht zur Verfügung. Soweit der Mediatorin Evelin Kammerer die geforderten angemessenen Voraussetzungen vorenthalten werden, haben die Kund:innen die entstehenden Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.  

2. Erbringen die Auftraggeber:innen nach Aufforderung durch die Mediatorin Evelin Kammerer die ihnen obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist die Mediatorin Evelin Kammerer nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann die Mediatorin Evelin Kammerer den Auftraggeber:innen entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen.    

IV. Pflichten der Mediatorin Evelin Kammerer 

1. Die Mediatorin Evelin Kammerer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten der Kund:innen auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich die Mediatorin Evelin Kammerer, die zum Zwecke der Mediations- und Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

 

2. Die Mediatorin Evelin Kammerer verpflichtet sich, auf Wunsch der Kund:innen von ihren Erfüllungsgehilf:innen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.  

 

V. Schutz der Arbeitsergebnisse 

Die von der Mediatorin Evelin Kammerer angefertigten Dokumente dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Weitergabe oder Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Mediatorin Evelin Kammerer. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.    

VI. Einräumung von Nutzungsrechten  

1. Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen, Grafiken oder Ergebnissen der Mediatorin Evelin Kammerer gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Mediatorin Evelin Kammerer und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag der Kund:innen.    

2. Soweit die Mediatorin Evelin Kammerer mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises an die jeweiligen Kund:innen das zeitlich und räumlich unbegrenzte, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht überträgt, erhaltene Unterlagen oder Dateien inkl. der Texte und Bilder im geschäftlichen Bereich innerhalb deren Unternehmen zu nutzen, sind die Kund:innen berechtigt, die erhaltenen Dateien auf ihren Computern zu speichern und auszudrucken. Das eingeräumte Nutzungsrecht erlaubt es den Kund:innen nicht, ohne Zustimmung der Mediatorin Evelin Kammerer die Dokumente in unveränderter oder veränderter Form an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben. Das eingeräumte Nutzungsrecht erlaubt es den Kund:innen auch nicht, die Dokumente im Internet oder in anderen Medien einzusetzen.  

3. Die Kund:innen sind im Falle der vorgenannten geschäftlichen Nutzung von Unterlagen oder Dateien innerhalb ihrer Unternehmens verpflichtet, die Urheberschaft der Mediatorin Evelin Kammerer (Copyright) auf allen (auch bearbeiteten oder reproduzierten) Unterlagen und Dateien kenntlich zu machen.    

VII. Vergütung 

1. Die vereinbarten Honorare und Auslagen verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer.  

2. Rechnungen sind innert 10 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Kommen Kund:innen mit ihren Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist die Mediatorin Evelin Kammerer berechtigt, laufende Arbeiten einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind, oder nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.   

VIII. Haftung 

1. Die Mediatorin Evelin Kammerer haftet für vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Mediatorin Evelin Kammerer hingegen nur, sofern eine wesentliche Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist und dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 

2. Eine Haftung für Lizenzprodukte Dritter wird ausgeschlossen. Die Mediatorin Evelin Kammerer haftet nicht für Folgen von inhaltlichen Entscheidungen und gegenüber Forderungen von Dritten, die aufgrund des gemeinsam getragenen Prozesses entstehen. 

3. Die Haftung der Mediatorin Evelin Kammerer entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen der Kund:innen zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch die Kund:innen nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber der Mediatorin Evelin Kammerer gerügt wurden.    

IX. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.    

X. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Mediatorin Evelin Kammerer und den Kund:innen unterstehen dem materiellen österreichischen Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Innsbruck, Österreich.

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